Holz in der Wohnung oder am Haus sieht nicht nur gut aus, es ist auch ein guter Dämmstoff. Wir sagen Ihnen, worauf Sie beim Einsatz von Holz achten sollten und wie Sie es am besten schützen.
Oberflächenbehandlung
Mittel
Funktion
Lacke/Farben
Dekorfunktion
Holzveredelungsmittel
Schutz vor:
Flecken
Schmutz
Staub
Kratzern
Holzschutzmittel
Umfassender Schutz vor:
Insekten
Pilzen
Wetter
Keine Oberflächenbehandlung durchführen, die die Luftporen des Holzes verstopft.
Das Holz bei Außenholzverkleidungen so anbringen, dass Regenwasser schnell abläuft. => verhindert Pilzbildungen
Chemische Holzschutzmittel nur aufstreichen, nicht aufsprühen. Darauf achten, dass der Boden, das Grundwasser sowie die Luft nicht belastet werden.
Für Außenfarbanstriche am besten Dispersionsfarben verwenden => vermeidet Rissbildungen in der Farbe => auch auf bereits lackiertem Holz anwendbar
Lasuranstriche an der Außenwand verwittern. => in regelmäßigen Abständen von 2 - 4 Jahren erneuern.
Praktische Tipps
Bauholz einsetzen, das bei Frost geschlagen wurde => ist robuster und widerstandsfähiger.
Bauholz sollte gut ein Jahr getrocknet sein.
Die Feuchte sollte bei Dach- oder Stützholz unter 18 %, beim Innenausbau unter 10 % gehalten werden => vermindert den Einzug von Pilzen und Insekten ins Holz.
Für die Behandlung von Holztischen, -möbeln und -böden eignen sich natürliche Wachse und Öle.
Überprüfung von Holzschutzmitteln auf Giftstoffe wie PCP oder Lindan.
Natürlich dauerhafte Holzarten sind: Eibe, Eiche und vor allem Robinie.
Baulicher Holzschutz
DIN 68 800-2 (4) bei der Planung und Ausführung beachten
Grundregel: Wasser vom Holz fernhalten oder dafür sorgen, dass ein schnelles Ablaufen und eine rapide Abtrocknung gewährleistet sind
Eine robuste und weniger pilz- und insektenanfällige Holzart an Orten bzw. in Räumen einsetzen, in denen Feuchtigkeit nicht ganz vermieden werden kann.
Meldepflicht bei der Bauaufsichtsbehörde durch den Eigentümer bei Befall des Holzes im Haus durch Schädlinge wie Hausbock, echter Hausschwamm oder Termiten
Neuregelung nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB: Einbau des Bauholzes, soweit nicht anders festgelegt höchstens mit einer Holzfeuchte von 20%. Anders, wenn die Möglichkeit einer weiteren Trocknung des Holzes nach Einbau gegeben ist. Dann liegt die Grenze zwischen >20% bis max. 30%.
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