Liberalisierung
Seit 1998 sind die Strommärkte in Deutschland für alle Verbraucher geöffnet. Bis 2007 sollen die Strom- und Gasmärkte in allen EU-Staaten frei zugänglich sein. Durch diese Liberalisierung kann jeder Verbraucher selbst entscheiden, von welchem Energieunternehmen er Energie beziehen möchte.
Die Möglichkeit des Wechsels zu einem anderen Stromanbieter nutzten in Deutschland bisher laut dem Verband der deutschen Elektrizitätswirtschaft zwei Millionen Haushaltskunden und 41 Prozent der Industriekunden. Ein weit aus größerer Anteil jedoch schloss bei seinem Altversorger neue Verträge ab, die günstigere Konditionen aufwiesen. Attraktive Angebote und Dienstleistungen sowie Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der regionalen Stromversorger werden als Motor dieser Stabilität gewertet.
Die Grundlage für den diskriminierungsfreien Netzzugang hat das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 24. April 1998 gelegt. Durch die Novellierung des EnWG vom 13. Juli 2005 werden nun die Vorgaben der "EG-Beschleunigungsrichtlinien Strom und Erdgas" in nationales Recht umgesetzt. Zentrale Inhalte des neuen EnWG sind eine Entflechtung des Netzbereichs der Erdgas- und Elektrizitätsunternehmen von ihren übrigen Unternehmensbereichen, die behördliche Genehmigung der Netzentgelte sowie eine gesetzliche Regelung der Netzzugangsbedingungen im Erdgas- und Strommarkt. Die Bundesnetzagentur wurde als nationale Regulierungsbehörde für diese Märkte eingesetzt.
Das EnWG sieht zwei Regulierungsphasen vor: Nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt zunächst eine Regulierung mit vorheriger Genehmigung der Netzentgelte. Parallel erarbeitet die Bundesnetzagentur ein Modell zur Anreizregulierung, das die rein kostenorientierte Netzentgeltregulierung ersetzen soll.
Mit diesen Netznutzungsentgelten, die für Energieunternehmen anfallen, können Stromnetzbetreiber in die Netze investieren. Mit kostendeckender Netznutzung sind die Zuverlässigkeit der deutschen Netze auch in Zukunft zu sichern. Und damit zu verhindern, dass es bei uns – so wie beispielsweise in Südeuropa – jedes Jahr zu Stromausfällen von mehreren Stunden kommt (in Deutschland liegt die Ausfallzeit bei 23 Minuten pro Jahr)
Für vertiefende Informationen über die Liberalisierung des Strommarktes empfehlen wir Ihnen die Links zu Verbänden der Energiewirtschaft unter www.strom.de.
EU-Strommärkte
Neben Deutschland haben Ende 2004 sechs weitere Staaten der EU ihre Strommärkte vollständig liberalisiert. In allen 15 traditionellen Mitgliedsstaaten wurde ab Juli 2004 der Wettbewerb für die Gewerbekunden eröffnet. Im Gegensatz dazu bestehen große Unterschiede für die Haushaltskunden: In 18 der 25 EU-Mitgliedsstaaten können Privatkunden ihren Stromanbieter noch nicht frei wählen.
Strommärkte in Europa unterschiedlich geöffnet
EU-Land |
Marktöffnung in Prozent |
Deutschland |
100 |
Dänemark |
100 |
Finnland |
100 |
Großbritannien |
100 |
Österreich |
100 |
Schweden |
100 |
Spanien |
100 |
Luxemburg |
90 |
Belgien |
80 |
Frankreich |
70 |
Italien |
66 |
Slowakei |
66 |
Slowenien |
64 |
Niederlande |
63 |
Irland |
56 |
Polen |
51 |
Portugal |
45 |
Ungarn |
35 |
Griechenland |
34 |
Zypern |
33 |
Tschechien |
30 |
Litauen |
17 |
Lettland |
11 |
Estland |
10 |
Malta |
10 |
Quelle: VDEW, Europäische Komission, Stand 2004