Mit welcher Summe sollte ich meinen Hausrat versichern? Welche Policen machen zusätzlich Sinn? Hier erfahren Sie es.
Die Hausratsversicherung
Wer braucht diese Versicherung? Alle mit einem eigenen Hausstand sollten eine Hausratsversicherung abschließen.
Wer ist durch diese Versicherung abgedeckt? Alle Personen (Ehefrau, Kinder...) die in einem Haus mit dem Versicherungsnehmer in einer Gemeinschaft leben. Ausnahme: Untermieter.
Was ist abgedeckt? Der gesamte Hausrat ist mit der Hausratsversicherung abgedeckt. Beim Abschluss der Versicherung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Versicherungssumme eingesetzt wird => Verhindert eine Unterversicherung! Die Formel zum Berechnen einer angemessenen Versicherungssumme lautet: Gesamte Wohnfläche in Quadratmetern x 650 Euro
Welche Schäden werden abgedeckt?
Schäden durch Feuer
Schäden durch Einbruchsdiebstahl, Raub, Vandalismus
Schäden verursacht durch Leitungswasser, z. B. durch einen Wasserrohrbruch
Schäden durch Sturm oder Hagel
Gegen Mehrprämie oder auch kostenlos werden folgende Schäden/Kosten mit abgedeckt:
Schäden durch Überspannung
Kosten für ein Hotel oder anderweitige Unterbringung
Kosten für eine Aufräumung
Kosten für eine Schadensabwendung bzw. -minderung
Kosten für den Einbau neuer Türschlösser
Kosten für Transport und Lagerung
Kosten für die Reparatur von Schäden am Gebäude
Kosten für die Reparatur von vermieteten Wohnungen
Schäden durch einen Fahrraddiebstahl
Was ist im Normalfall nicht abgedeckt?
vorsätzlich verursachte Schäden
Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden
Kriegsschäden oder Schäden durch Unruhen
Schäden, die durch ein "Ansengen" ohne vorausgehenden Brand entstanden sind
vorsätzlicher Diebstahl bzw. Raub durch Hausangestellte
Schäden durch einen Schwamm im Leitungswasserbereich
Schäden, die durch ein Planschen im Wasser entstehen
Zusätzlich nützliche Versicherungen
Versicherung
versichert sind
bei
Wohngebäude- versicherung
(Neben-)Gebäude, Garagen
mitversichert sind:
fest mit dem Gebäude verbundene Teile
zu Wohnzwecken dienliche Teile
Aufräum-, Bewegungs-, Schutz- und Abbruchskosten
Mietausfälle
Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel
Haushaftpflicht- versicherung
Die Haftpflicht des bebauten oder unbebauten Grundstücks des Versicherungsnehmers
Eigentümergemeinschaften können einen Vertrag für das gesamte Haus abschließen
Besitzer von Eigentumswohnungen müssen sich selbst versichern
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die auf Grund von Personen- oder Sachschäden auftreten
Glasversicherung
Gebäudeverglasung: dazu gehören die Glasscheiben von Brüstungen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Fenstern, Türen, Loggien, Veranden, Wetterschutzbauten, Dächern, Glasbausteine, Profilglas, Duschkabinen
Verglasung des Mobiliars: dazu gehören Glasscheiben von Vitrinen, Spiegeln, Bildern, Schränken, Glasplatten, Sichtfensterscheiben an Öfen, Elektrogeräten oder Gasgeräten
Beschädigung bzw. Zerstörung von Scheiben
Lexikon
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